Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Für private wie gewerbliche Kunden und öffentliche Auftraggeber übernehmen wir die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Diese leitet sich aus der Baustellenverordnung ab. Seit 1998 ist geregelt, dass auf einer Baustelle mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber der Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren bestellen muss. Diese sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeiter und unbeteiligter Dritter zuständig.
Der Bauherr kann dies selbst übernehmen, wenn er die erforderliche Eignung besitzt. Ansonsten kann er damit einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV beauftragen.
In der Planungsphase des Bauvorhabens müssen weitere Vorgaben erfüllt werden, etwa die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) und die Unterlagen für spätere Arbeiten.
Ziel ist es, Arbeitsabläufe der verschiedenen Gewerke zeitlich und räumlich so zu organisieren, dass gegenseitige Gefährdungen minimiert werden. Die Baustellenverordnung soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und unbeteiligter Dritter auf der Baustelle und im angrenzenden Bereich gewährleisten.
Gerne übernehmen wir die entsprechende Koordination und Aufsicht auf Ihrer Baustelle.
Und das leisten wir im Einzelnen für Sie:
- Erarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan)
- Erstellen der Vorankündigung für die zuständige Aufsichtsbehörde
- Betreuen der Baustelle sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase
- Beratung zu allen arbeitsschutzrelevanten Themen und verbleibenden Sicherheitseinrichtungen
- Baustellenbegehung
- Teilnehmen an Bauberatungen (Arbeitsschutz)
- Erstellen und Fortschreiben der erforderlichen „Unterlage für spätere Arbeiten“