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Arbeitsschutz und Beratung

Sie sind Unternehmer und haben Angestellte?

Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich um den Schutz Ihrer Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz zu kümmern. Der Begriff Arbeitsschutz umfasst dabei sämtliche Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Arbeitgeber Gefahren am Arbeitsplatz beurteilen können, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zum Arbeitsschutz gehören Bereiche wie Arbeitsplatzgestaltung, sichere Arbeitsmittel, Lärmschutz, Gefahrenstoffe und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Es gibt verschiedene Arten des Arbeitsschutzes: allgemein, sozial, technisch und medizinisch. Der soziale Arbeitsschutz schützt besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen, der technische Arbeitsschutz stellt die Sicherheit am Arbeitsplatz sicher und der medizinische Arbeitsschutz schützt vor arbeitsbedingten Erkrankungen. Sie als Arbeitgeber müssen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten organisieren und sicherstellen.

Dazu müssen sie diverse Gesetze, Verordnungen und Arbeitsschutzregelungen einhalten, um die Gefahren für die Arbeitnehmer zu minimieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Arbeitsschutz-Anforderungen in Ihrem Betrieb umzusetzen. Die Vielzahl der Verordnungen kann für Unternehmer überwältigend sein. Auf der anderen Seite drohen bei Nichteinhaltung und -umsetzung der Verordnungen Strafen und Sanktionen. Wir helfen Ihnen beim Durchblick und stellen Ihnen eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite. Diese ist neben dem Betriebsarzt eine weitere wichtige Säule der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, die Sie bei der betrieblichen Prävention und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen unterstützen.

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